Projekt
Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre
Die KI-Verordnung der Europäischen Union stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz (im Folgenden: KI) innerhalb der EU zu regulieren. Verfolgt wird dabei ein risikobasierter Ansatz, der KI-Systeme nach ihrem Gefährdungspotenzial kategorisiert und a…
Die KI-Verordnung der Europäischen Union stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz (im Folgenden: KI) innerhalb der EU zu regulieren. Verfolgt wird dabei ein risikobasierter Ansatz, der KI-Systeme nach ihrem Gefährdungspotenzial kategorisiert und auf dieser Grundlage entsprechende Anforderungen definiert. Für den Kontext der Hochschullehre sind insbesondere die Regelungen zu Hochrisiko-KI-Systemen, Privilegierungen für die Forschung und die Förderung von KI-Kompetenzen von Bedeutung. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Gemäß Art. 113 ist jedoch ein gestaffelter Geltungsbeginn vorgesehen, der schrittweise ab dem 2. Februar 2025 einsetzt und bis zum 2. August 2027 andauert. Dieser Zeitraum soll den betroffenen Akteur:innen ausreichend Gelegenheit zur Anpassung an die neuen Anforderungen bieten. Diese Handreichung schafft eine systematische Übersicht über die Regelungen für den Hochschulkontext.