Juristischer Arbeitsplatz mit Fachbüchern und Laptop

Projekt

The Brussels Effect and the limits of artificial intelligence governance: the AI Act in the U.S. constitutional order

KI-Systeme werden weltweit über zentralisierte Architekturen eingesetzt, die Nutzer gleichzeitig über verschiedene Rechtsordnungen hinweg bedienen. Das KI-Gesetz der Europäischen Union, der erste umfassende verbindliche Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz, reagiert darauf, indem er die Zuständigkeit für jede…

KI-Systeme werden weltweit über zentralisierte Architekturen eingesetzt, die Nutzer gleichzeitig über verschiedene Rechtsordnungen hinweg bedienen. Das KI-Gesetz der Europäischen Union, der erste umfassende verbindliche Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz, reagiert darauf, indem er die Zuständigkeit für jeden Anbieter beansprucht, dessen Systeme Personen innerhalb der Union betreffen und das unabhängig vom Ort der Niederlassung. Das KI-Gesetz setzt dies durch den Binnenmarkt der EU um. Jeder Anbieter, der Nutzer innerhalb der Union bedienen möchte, muss die Vorschriften einhalten, unabhängig davon, wo dieser Anbieter ansässig ist. Die theoretischen Konsequenzen des sogenannten Brüssel-Effekts sind eindeutig: Unternehmen, einschließlich US-amerikanischer Firmen, entscheiden sich dafür, die EU-Compliance weltweit anzuwenden, anstatt ihre Betriebsabläufe zu fragmentieren. Dadurch kann die EU die globale KI-Governance allein durch Marktdruck über ihre Grenzen hinaus prägen. Wenn US-Unternehmen die Verpflichtungen des EU KI-Gesetzes weltweit anwenden und dadurch EU-Regulierungen über Meinungsfreiheiten auf ihre gesamte Nutzerbasis übertragen, erzeugen diese Entscheidungen Auswirkungen auf die durch das „First Amendment“ geschützte Meinungsfreiheit, die nach der US-amerikanischen Verfassungsdoktrin eigentlich überprüft werden müssten. US-Gerichte wenden kein EU-Recht an. Sie überprüfen inländisches Verhalten, das durch ausländische Compliance-Anreize geprägt ist, und messen dieses an etablierten verfassungsrechtlichen Standards. Würde der Kongress vergleichbare Verpflichtungen verabschieden, würden dies politische und rechtliche Probleme im Hinblick auf das First Amendment schaffen. Die US-amerikanischen und europäischen Konzepte der Meinungsfreiheit unterscheiden sich strukturell. Während das EU-Recht eine Abwägung zwischen freier Meinungsäußerung und anderen Grundrechten zulässt, gilt das First Amendment in den USA nahezu als absolutes Verbot staatlicher Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Da die Einhaltung des KI-Gesetzes jedoch freiwillig erfolgt, fehlt US- Gerichten das notwendige Merkmal des staatlichen Eingreifens „state action“, um diese verfassungsrechtlichen Auswirkungen zu prüfen, weshalb kein gerichtlicher Weg möglich ist. Die verfassungsrechtliche Spannung verlagert sich daher in den legislativen Bereich. Mein zentrales Argument lautet, dass das KI-Gesetz verfassungswidrig sein könnte, wenn es vom US-Kongress verabschiedet würde, jedoch durch Marktdruck dennoch vergleichbare Wirkungen entfaltet. Gerichte können dagegen nichts unternehmen, weil das erforderliche staatliche Handeln fehlt, weshalb der politische und rechtliche Druck letztlich auf den Kongress zurückfallen wird. Hinweis: Diese Arbeit berücksichtigt gesetzgeberische Entwicklungen bis zum 01.06.2026.