Forscherin misst die Wasserqualität an einem Fluss im Wald

Projekt

Bundesländer als Innovationsmotoren im Klimaschutz?

1 Diese Ausrichtung auf ein von sozialen Beziehungen losgelöstes Individuum ist Ausdruck eines "methodologischen Individualismus" 2 , der das autonome Subjekt in den Mittelpunkt stellt.3 Diese Sicht ist jedoch insoweit realitätsfern, als individuelle Freiheit nicht losgelöst von sozialen Bedingungen gedacht werden kan…

1 Diese Ausrichtung auf ein von sozialen Beziehungen losgelöstes Individuum ist Ausdruck eines "methodologischen Individualismus" 2 , der das autonome Subjekt in den Mittelpunkt stellt.3 Diese Sicht ist jedoch insoweit realitätsfern, als individuelle Freiheit nicht losgelöst von sozialen Bedingungen gedacht werden kann.Die Konzentration auf Freiheitsrechte als Abwehrrechte des einzelnen Individuums führt zu einer atomistischen Individualbetrachtung, die übersieht, dass der Mensch -das Subjekt der Grundrechte -sich nicht im luftleeren Raum entfaltet, sondern als Bezie hungswesen 4 gerade mit und durch andere 5 .Diese soziale Eingebundenheit zeigt sich zwar bei der Konstitution und Entfaltung der Gegenstände der Freiheitsrechte im Rahmen der Verfassungspraxis, doch bleibt sie innerhalb der Grundrechtsdogmatik weitgehend unbeachtet.Aus diesem Grund erscheint ein Perspektivenwechsel hin zu einem hete rarischen Freiheitsrechtsverständnis, das Menschen als Beziehungswesen in den Mittelpunkt stellt, notwendig.Meine These lautet: Freiheitsrechte sind von Anfang an auch Beziehungsrechte.Sie werden durch die soziale Umwelt -sowohl in der Konstitution der Schutzgegenstände 6 als auch im Rahmen der Freiheitsausübung -wesentlich (mit-)geprägt.Diese rela tionale Konstitution der Freiheitsrechte führt nicht nur zu einem Perspekti venwechsel, sondern hat auch dogmatische Folgen für Schutzbereich und Grundrechtsfunktion, die über die bisherigen Ansätze zu Drittwirkung und Schutzpflichten hinausgehen.

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